Erwägungsgrund 1 32018D1907
Gemäß dem Beschluss (EU) 2018/966 des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft (im Folgenden „Abkommen“) am 17. Juli 2018 unterzeichnet.
Gemäß dem Beschluss (EU) 2018/966 des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft (im Folgenden „Abkommen“) am 17. Juli 2018 unterzeichnet.