Erwägungsgrund 3 32018D1926Die AETR–Sachverständigengruppe berät derzeit über Änderungen des AETR auf der Grundlage eines Vorschlags, der einem — mit dem Beschluss (EU) 2016/1877 des…
Erwägungsgrund 16 32018D1926Es ist angemessen, den im Namen der Union in der AETR–Sachverständigengruppe zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Änderung des AETR für die Union…
Erwägungsgrund 12 32015D0873BESCHLUSS (EU) 2015/873 DES RATES vom 18. Mai 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union auf der 48. Tagung des Hafenstaatkontrollausschusses der Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle einzunehmenden Standpunkts
Die Union ist nicht Vertragspartei der Pariser Vereinbarung. Daher muss der Rat die Mitgliedstaaten ermächtigen, den im Namen der Union zu vertretenden…
Erwägungsgrund 12 32019D0851BESCHLUSS (EU) 2019/851 DES RATES vom 14. Mai 2019 über den im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der 74. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt und auf der 101. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Verabschiedung von Änderungen der Anlage II zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, von Änderungen des Internationalen Codes für das erweiterte Prüfungsprogramm bei Besichtigungen von Massengutfrachtern und Öltankschiffen in der Fassung von 2011, von Änderungen des Internationalen Rettungsmittel-Codes, von Änderungen der Formulare C, E und P in der Anlage zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See sowie von Änderungen des Internationalen Codes für die Sicherheit von Schiffen, die Gase oder andere Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt verwenden
Die Union ist weder Mitglied der IMO noch Vertragspartei der betreffenden Übereinkommen oder Codes. Daher sollte der Rat die Mitgliedstaaten ermächtigen, den…
Erwägungsgrund 7 32019D2008BESCHLUSS (EU) 2019/2008 DES RATES vom 28. November 2019 über den im Namen der Europäischen Union auf der 31. Tagung der Versammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation in Bezug auf die Verabschiedung von Änderungen der Entschließung A.658 (16) über die Verwendung und Anbringung von Reflexstoffen an Rettungsmitteln sowie die Annahme einer Entschließung über Leitlinien für die Besichtigung im Rahmen des Harmonisierten Systems der Besichtigung und Zeugniserteilung (HSSC) zu vertretenden Standpunkt
Die Union ist weder Mitglied der IMO noch Vertragspartei der betreffenden Übereinkommen oder Codes. Daher sollte der Rat die Mitgliedstaaten ermächtigen, den…
Erwägungsgrund 8 32016D1877BESCHLUSS (EU) 2016/1877 DES RATES vom 17. Oktober 2016 zur Festlegung des gemeinsamen Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) und der Arbeitsgruppe Straßenverkehr der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zu vertreten ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Artikel 14 des AETR eröffnet die Möglichkeit des Beitritts nur Staaten, die Mitglied der UNECE sind, und Staaten, die zur UNECE in beratender Funktion…