Art. 1 Abs. 1 32016D1877BESCHLUSS (EU) 2016/1877 DES RATES vom 17. Oktober 2016 zur Festlegung des gemeinsamen Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) und der Arbeitsgruppe Straßenverkehr der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zu vertreten ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Standpunkt, der im Namen der Union in der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr…
Art. 1 32018D1926Der Standpunkt, der im Namen der Union in der Sachverständigengruppe des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr…
Erwägungsgrund 6 32019D1912BESCHLUSS (EU) 2019/1912 DES RATES vom 11. November 2019 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Union in der Erweiterten Kommission von Eurocontrol im Zusammenhang mit den Grundsätzen für die Festlegung der Kostengrundlage für Streckengebühren und die Berechnung der Gebührensätze sowie im Zusammenhang mit den Anwendungsbedingungen des Streckengebührensystems und den Zahlungsbedingungen zu vertreten ist
Der Standpunkt der Union wird von den Mitgliedstaaten der Union, die Mitglieder der Erweiterten Kommission sind, gemeinsam vertreten —
Erwägungsgrund 18 32018D2027BESCHLUSS (EU) 2018/2027 DES RATES vom 29. November 2018 über den im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation einzunehmenden Standpunkt zur ersten Ausgabe der Internationalen Richtlinien und zu Empfehlungen zum Umweltschutz — Klimaschutzinstrument für den internationalen Luftverkehr (CORSIA)
Der Standpunkt der Union wird von den Mitgliedstaaten der Union, die Mitglieder der ICAO sind, vertreten —
Erwägungsgrund 9 32018D1663BESCHLUSS (EU) 2018/1663 DES RATES vom 6. November 2018 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) in Bezug auf die Verabschiedung von Europäischen Standards für Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt
Der Standpunkt der Union sollte einvernehmlich von den Mitgliedstaaten der Union vorgetragen werden, die Mitglieder des CESNI und der ZKR sind —
Erwägungsgrund 2 32018D1926Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa („UNECE“) hat im Rahmen des AETR eine AETR–Sachverständigengruppe eingerichtet. Dieses Gremium ist…