Gesetze
Gesetz wird geladen …
Vorschläge der Vertragsparteien können im Falle ihrer Annahme durch die AETR–Sachverständigengruppe zu einer Änderung des AETR führen, nachdem ein Verfahren zur Änderung des AETR eingeleitet und abgeschlossen worden ist. Wenn die Vorschläge der Vertragsparteien von der AETR-Sachverständigengruppe angenommen werden, sind die Unionsmitgliedstaaten als Vertragsparteien des AETR vorbehaltlich eines etwaigen gesonderten Beschlusses des Rates gemäß Artikel 218 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in einem zweiten Schritt zur Zusammenarbeit, unter Einsatz des Verfahrens zur Überarbeitung des AETR nach dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit nach Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union verpflichtet. Die vorgeschlagenen Änderungen des AETR werden erst wirksam, wenn die Überarbeitung des AETR abgeschlossen ist.
Die AETR–Sachverständigengruppe berät derzeit über Änderungen des AETR auf der Grundlage eines Vorschlags, der einem — mit dem Beschluss (EU) 2016/1877 des…
Es ist angemessen, den im Namen der Union in der AETR–Sachverständigengruppe zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Änderung des AETR für die Union…
Erfordert eine Änderung der innergemeinschaftlichen Regeln auf dem betreffenden Gebiet eine entsprechende Änderung des AETR, so sollten die Mitgliedstaaten…
Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten der Union, die Vertragsparteien des AETR sind, gemeinsam vorgetragen. Formale und geringfügige…
Sobald im AETR festgelegt ist, dass Organisationen der regionalen Integration beitreten dürfen, könnte der Rat auf Vorschlag der Kommission einen Beschluss über…
Der Standpunkt, der im Namen der Union in der Sachverständigengruppe des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.