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Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre nationalen elektronischen Fahrerkartenregister durch das Benachrichtigungssystem TACHOnet (Telematics Network for the Exchange of Information Concerning the Issuing of Tachograph Cards) zu vernetzen oder, wenn sie ein kompatibles System einsetzen, sicherzustellen, dass der Austausch elektronischer Daten mit allen anderen Mitgliedstaaten über das Benachrichtigungssystem TACHOnet möglich ist. TACHOnet ist eine Plattform für den Austausch von Informationen über Fahrerkarten zwischen den Mitgliedstaaten, um sicherzustellen, dass Fahrer Inhaber nur einer Fahrerkarte sind.
Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, damit die nationalen elektronischen Register vernetzt werden und unionsweit zugänglich sind, und…
Um eine europaweite Harmonisierung im Bereich des elektronischen Austauschs von Informationen über Fahrerkarten zu erreichen, ist es erforderlich, dass TACHOnet…
Die Mitgliedstaaten sollten in Zusammenarbeit mit der Kommission elektronisch Informationen über Befähigungsnachweise austauschen. Sie sollten — unter…
Die Anbindung an das Benachrichtigungssystem TACHOnet erfolgt derzeit entweder direkt über einen Anschluss an TESTA (Trans European Services for Telematics…
Die stufenweise Vernetzung der einzelstaatlichen elektronischen Register ist wesentliche Voraussetzung für einen schnellen und effizienten Informationsaustausch…
Nach dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten, die Küstenstaaten sind, in der Lage sein, die Informationen, die sie im Rahmen der Einsätze zur Überwachung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.