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Die AETR–Sachverständigengruppe berät derzeit über Änderungen des AETR auf der Grundlage eines Vorschlags, der einem — mit dem Beschluss (EU) 2016/1877 des Rates angenommenen — Standpunkt der Union dazu folgt.. Eine weitere Änderung des AETR erscheint notwendig, damit nicht der EU angehörende Vertragsparteien des AETR sich auf der Grundlage harmonisierter Sicherheits- und Datenschutzstandards am Austausch von Informationen über Fahrerkarten beteiligen können.
Der Standpunkt, der im Namen der Union in der Sachverständigengruppe des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr…
Gemäß Artikel 22bis des AETR werden Änderungen der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über den digitalen Fahrtenschreiber von allen Vertragsparteien des…
Es ist angemessen, den im Namen der Union in der AETR–Sachverständigengruppe zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Änderung des AETR für die Union…
Da die Union nicht Vertragspartei des AETR ist und ihr Status es ihr nicht erlaubt, die vorgeschlagenen Änderungen zu übermitteln, sollten die Mitgliedstaaten…
Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa („UNECE“) hat im Rahmen des AETR eine AETR–Sachverständigengruppe eingerichtet. Dieses Gremium ist…
Der Standpunkt, der im Namen der Union in der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.