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Um eine europaweite Harmonisierung im Bereich des elektronischen Austauschs von Informationen über Fahrerkarten zu erreichen, ist es erforderlich, dass TACHOnet von allen Vertragsparteien des AETR als einheitliche Plattform genutzt wird.
Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, damit die nationalen elektronischen Register vernetzt werden und unionsweit zugänglich sind, und…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre nationalen elektronischen Fahrerkartenregister durch das…
Die AETR–Sachverständigengruppe berät derzeit über Änderungen des AETR auf der Grundlage eines Vorschlags, der einem — mit dem Beschluss (EU) 2016/1877 des…
Die AETR–Vertragsparteien sollten ein besonderes Verfahren für den Empfang der digitalen Zertifikate und der entsprechenden elektronischen Schlüssel, die den…
Die Anbindung an TACHOnet über eDelivery bedeutet, dass die AETR–Vertragsparteien verpflichtet sind, sicherzustellen, dass die elektronischen Schlüssel und…
Zur Erleichterung der Weitergabe der bei der Prüfung der Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge ermittelten Informationen sowie zur Unterstützung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.