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Die Anbindung an das Benachrichtigungssystem TACHOnet erfolgt derzeit entweder direkt über einen Anschluss an TESTA (Trans European Services for Telematics between Administrations — Transeuropäische Telematikdienste zwischen Verwaltungen) oder indirekt über einen bereits an TESTA angeschlossenen Mitgliedstaat. Da es sich bei TESTA um Dienste handelt, die auf die Mitgliedstaaten und Organe der Union beschränkt sind, können die nicht der EU angehörenden Vertragsparteien des AETR die Anbindung an TACHOnet nur indirekt herstellen.
Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, damit die nationalen elektronischen Register vernetzt werden und unionsweit zugänglich sind, und…
Die Kommission hat kürzlich die indirekten Anbindungen an das Benachrichtigungssystem TACHOnet geprüft und ist zu dem Schluss gelangt, dass sie nicht dasselbe…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre nationalen elektronischen Fahrerkartenregister durch das…
Die Anbindung an TACHOnet über eDelivery bedeutet, dass die AETR–Vertragsparteien verpflichtet sind, sicherzustellen, dass die elektronischen Schlüssel und…
Die AETR–Vertragsparteien sollten ein besonderes Verfahren für den Empfang der digitalen Zertifikate und der entsprechenden elektronischen Schlüssel, die den…
Um eine europaweite Harmonisierung im Bereich des elektronischen Austauschs von Informationen über Fahrerkarten zu erreichen, ist es erforderlich, dass TACHOnet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.