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Die Kommission führt behördliche Untersuchungen zur Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften im Einklang mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „AEUV“) und dem Sekundärrecht sowie den zu diesem Zweck geschlossenen internationalen Übereinkünften durch. Sie übt daher in den Bereichen Kartellrecht, Fusionskontrolle und Beihilfenkontrolle Untersuchungs- und Durchsetzungsbefugnisse (einschließlich damit verbundener operativer Tätigkeiten) aus, die ihr mit den einschlägigen Rechtsakten der Union übertragen wurden.
Im Rahmen des auf der Grundlage des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geschaffenen Systems zur Durchsetzung des Wettbewerbsrechts…
Die Kommission ist befugt, in den folgenden Bereichen Vorschläge für Rechtsakte der Union zur Umsetzung der Verträge vorzulegen: — zur Koordinierung der Rechts-…
Die Kommission ist befugt, in den folgenden Bereichen Vorschläge für Rechtsakte der Union zur Umsetzung der Verträge vorzulegen: — Bestimmungen zur…
Die Kommission ist befugt, in den folgenden Bereichen Vorschläge für Rechtsakte der Union zur Umsetzung der Verträge vorzulegen: — Bestimmungen zur…
Nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist die Beurteilung dessen, ob die Beihilfen mit dem Binnenmarkt vereinbar sind, im…
Die Kommission ist befugt, in den folgenden Bereichen Vorschläge für Rechtsakte der Union zur Umsetzung der Verträge vorzulegen: — Maßnahmen zur Erhaltung, zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.