Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Rahmen des auf der Grundlage des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geschaffenen Systems zur Durchsetzung des Wettbewerbsrechts führt die Kommission Untersuchungen durch und entscheidet über Wettbewerbssachen in Form von administrativen Beschlüssen, die der gerichtlichen Kontrolle des Gerichtshofs der Europäischen Union („Gerichtshof“) unterliegen.
Es ist Sache des Gesetzgebers, unter Beachtung aller im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) festgelegten Kriterien im Hinblick auf den…
Einige dieser Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), und daher bedarf es zur ihrer Umsetzung…
Nach Artikel 82 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) „[beruht] die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen in der Union…
Gemäß Artikel 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) werden allgemeine Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Rechtsakte hinsichtlich…
Artikel 82 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sieht vor, dass die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen in der Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.