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Im Rahmen ihrer Untersuchungen und Durchsetzungsmaßnahmen in den Bereichen Kartellrecht, Fusionskontrolle und Beihilfenkontrolle verarbeitet die Kommission personenbezogene Daten, die sie von juristischen Personen, natürlichen Personen, Mitgliedstaaten und anderen Einrichtungen (z. B. nationalen Wettbewerbsbehörden, Regulierungsstellen und sonstigen öffentlichen Stellen und Behörden), Wettbewerbsbehörden von Drittländern und internationalen Einrichtungen und Organisationen erhalten hat. Bei wettbewerbsrechtlichen Untersuchungen und Durchsetzungsmaßnahmen kann die Kommission unabhängig davon, ob sie von Amts wegen oder auf der Grundlage eingegangener Informationen tätig wird, auch personenbezogene Daten verarbeiten, die aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. einer Marktüberwachung oder einem Marktscreening), aus anonymen Quellen (z. B. von Hinweisgebern/Informanten) oder von bekannten Quellen (z. B. von Beschwerdeführern), deren Identität geschützt werden muss, stammen.
Die Kommission oder die von ihr benannte Stelle und die Mitgliedstaaten können die personenbezogenen Daten natürlicher Personen verarbeiten, um ihre Pflichten…
Die Untersuchungen und Durchsetzungsmaßnahmen der Kommission im Wettbewerbsbereich stellen auf Unternehmen oder Mitgliedstaaten ab, die den…
Für die Zwecke ihrer Tätigkeiten nach Artikel 118 und 119 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 verarbeitet die Kommission personenbezogene Daten, die…
Die Kommission kann ihrerseits personenbezogene Daten an juristische oder natürliche Personen (z. B. bei der Akteneinsicht), an nationale Wettbewerbsbehörden…
Bei den von der Kommission verarbeiteten personenbezogenen Daten handelt es sich beispielsweise um Identifikationsdaten, Kontaktdaten, berufsbezogene Daten und…
Für die Zwecke ihrer Auswertungen und Verfahren, der für die Mitgliedstaaten bereitgestellten Unterstützung und Informationen und der mit Drittländern oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.