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Die Kommission kann ihrerseits personenbezogene Daten an juristische oder natürliche Personen (z. B. bei der Akteneinsicht), an nationale Wettbewerbsbehörden und andere Behörden und Einrichtungen im Rahmen der bilateralen oder multilateralen Zusammenarbeit mit Behörden und Organisationen der Mitgliedstaaten oder von Drittländern weitergeben, soweit dies erforderlich und angemessen ist, um ihre Befugnisse auszuüben, die Verteidigungsrechte von Parteien eines Kommissionsverfahrens zu wahren und eine effiziente und wirksame Anwendung der Wettbewerbsvorschriften der Union sicherzustellen.
Die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten können im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Informationen mit der Kommission austauschen, um die Feststellung des…
Wenn eine zuständige Behörde Informationen von einer Behörde aus einem Drittland entgegen nimmt, die für die zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten…
Die Kommission kann ihrerseits personenbezogene Daten mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union mit den zuständigen Behörden der…
Im Rahmen ihrer Untersuchungen und Durchsetzungsmaßnahmen in den Bereichen Kartellrecht, Fusionskontrolle und Beihilfenkontrolle verarbeitet die Kommission…
Für die Zwecke ihrer Tätigkeiten nach Artikel 118 und 119 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 verarbeitet die Kommission personenbezogene Daten, die…
Bei den von der Kommission verarbeiteten personenbezogenen Daten handelt es sich beispielsweise um Identifikationsdaten, Kontaktdaten, berufsbezogene Daten und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.