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Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass die Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrates, die die unverzügliche Anerkennung der beiden selbsternannten Republiken Donezk und Luhansk durch Russland unterstützten, in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden sollten. Zusätzlich sollte diese Liste die Personen umfassen, die die russische militärische Aggression von Belarus aus ermöglicht haben, sowie jene noch nicht in dieser Liste aufgenommenen Mitglieder der Staatsduma, die die Regierungsbeschlüsse betreffend den „Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk“ ratifiziert haben.
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass 146 Mitglieder des Russischen Föderationsrates, die die Regierungsbeschlüsse betreffend den…
Angesichts der sehr ernsten Lage und der Tatsache, dass Belarus an einer unbegründeten Invasion Russlands gegen die Ukraine teilnimmt, indem es militärische…
Der Rat ist der Ansicht, dass zwei Personen aufgrund ihrer Rolle bei der Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und…
Der Rat vertritt die Ansicht, dass zwei Personen aufgrund ihrer Rolle bei der Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und…
Angesichts der sehr ernsten Lage in der Ukraine ist der Rat der Ansicht, dass weitere Personen in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste…
Nachdem am 11. November 2018 in der sogenannten „Volksrepublik Donezk“ und der sogenannten „Volksrepublik Lugansk“ sogenannte „Wahlen“ abgehalten wurden, ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.