Erwägungsgrund 1 32018D1938
Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 26. Februar 1996 in Brüssel unterzeichnet und trat am 1. März 2000 in Kraft.