Beschluss (EU) 2018/1938 des Rates vom 18. September 2018 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Billigung der Verlängerung des Aktionsplans EU-Marokko (2013-2017) zur Umsetzung des fortgeschrittenen Status einzunehmenden Standpunkt
Es gilt, den im Namen der Union im Assoziationsrat zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Billigung der Verlängerung des Aktionsplans festzulegen, da es sich um eine Empfehlung mit Rechtswirkung handelt.
Erwägungsgrund 5 32018D1938
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