Erwägungsgrund 3 32018D1941
Gemäß seinen Schlussfolgerungen zur Zentralafrikanischen Republik vom 15. Oktober 2018 ist sich der Rat bewusst, dass es angezeigt ist, auf das Ersuchen der zentralafrikanischen Regierung um weitere Hilfen zugunsten der internen Sicherheitskräfte der Zentralafrikanischen Republik zu reagieren, indem so rasch wie möglich ein gesonderter Interoperabilitätspfeiler im Rahmen der EUTM RCA eingerichtet und eingesetzt wird, der die Aufgabe hat, in diesem Bereich Maßnahmen der strategischen Beratung durchzuführen.