Erwägungsgrund 3 32018D1942
Am 15. Februar 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/226 zur Änderung des Beschlusses 2012/389/GASP angenommen und einen als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2018 festgelegt.