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Das Amt führt Verwaltungsuntersuchungen zum Zwecke der Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union nach Maßgabe der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch. Zu diesem Zweck übt es die der Kommission durch die einschlägigen Rechtsakte der Union übertragenen Untersuchungsbefugnisse in den Mitgliedstaaten beziehungsweise nach Maßgabe der geltenden Kooperations- und Amtshilfeabkommen und sonstigen Rechtsinstrumente in Drittstaaten und in den Räumlichkeiten internationaler Organisationen aus.
Das Amt übt die Befugnisse der Kommission zur Durchführung externer Verwaltungsuntersuchungen aus, welche dazu dienen, die Bekämpfung von Betrug, Korruption und…
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 sieht vor, dass das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (nachfolgend das „Amt“) in den durch die Verträge oder auf…
Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 führt das Amt im Zusammenhang mit dem Schutz der finanziellen Interessen der Union und der…
Das Amt ist befugt, Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durchzuführen, die ihm im Rahmen seiner Untersuchungen über vermutete Fälle von Betrug, Korruption oder…
Das Amt führt in den durch die Verträge oder auf deren Grundlage geschaffenen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen (im Folgenden „Organe, Einrichtungen…
Zum Schutz der finanziellen Interessen der Union führt das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (im Folgenden „Amt“) Verwaltungsuntersuchungen über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.