Erwägungsgrund 5 32018D1197BESCHLUSS (EU) 2018/1197 DES RATES vom 26. Juni 2018 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits im Namen der Europäischen Union
Da es wichtig ist, das Abkommen so bald wie möglich nach seiner Unterzeichnung umzusetzen, sollten Teile des Abkommens bis zum Abschluss der für sein…
Erwägungsgrund 5 32009D0597BESCHLUSS 2009/597/GASP DES RATES vom 27. Juli 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Beteiligung der Republik Kroatien an der Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Operation Atalanta)
Die Bestimmungen des Abkommens sollten bis zu seinem Inkrafttreten vorläufig angewendet werden —
Erwägungsgrund 5 32006D0729BESCHLUSS 2006/729/GASP/JI DES RATES vom 16. Oktober 2006 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records — PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security
Die Bestimmungen des Abkommens sollten bis zu seinem Inkrafttreten vorläufig angewendet werden —
Erwägungsgrund 7 32017D1937BESCHLUSS (EU) 2017/1937 DES RATES vom 11. Juli 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Vertrags zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft
Damit die Vorteile des Vertrags über die Verkehrsgemeinschaft so früh wie möglich zum Tragen kommen, sollte er bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten…
Erwägungsgrund 3 32013D0100BESCHLUSS DES RATES vom 10. Mai 2012 über die Unterzeichnung, im Namen der Union, und über die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2013/100/EU)
Das Abkommen sollte unterzeichnet und bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden —
Erwägungsgrund 3 32014D0035BESCHLUSS DES RATES vom 10. Mai 2012 über die Unterzeichnung, im Namen der Union, und über die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Macau der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2014/35/EU)
Das Abkommen sollte unterzeichnet und bis zum Abschluss der zu seinem Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden —