Erwägungsgrund 5 32018D2003BESCHLUSS (EU) 2018/2003 DES RATES vom 20. September 2016 über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Union, und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik der Philippinen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten
Damit die Vorteile des Abkommens so früh wie möglich zum Tragen kommen, sollte es vorläufig angewandt werden —
Erwägungsgrund 3 32021D1897BESCHLUSS (EU) 2021/1897 DES RATES vom 28. Juni 2021 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits im Namen der Europäischen Union
Damit die Vorteile des Abkommens so früh wie möglich zum Tragen kommen, sollte es unterzeichnet und bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen…
Erwägungsgrund 5 32018D1197BESCHLUSS (EU) 2018/1197 DES RATES vom 26. Juni 2018 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits im Namen der Europäischen Union
Da es wichtig ist, das Abkommen so bald wie möglich nach seiner Unterzeichnung umzusetzen, sollten Teile des Abkommens bis zum Abschluss der für sein…
Erwägungsgrund 7 32022D1165BESCHLUSS (EU) 2022/1165 DES RATES vom 27. Juni 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr
Damit die positiven Auswirkungen des Abkommens auf die Beförderung von Gütern so bald wie möglich zum Tragen kommen, sollte das Abkommen gemäß seinem Artikel 12…
Erwägungsgrund 5 32009D0597BESCHLUSS 2009/597/GASP DES RATES vom 27. Juli 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Beteiligung der Republik Kroatien an der Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Operation Atalanta)
Die Bestimmungen des Abkommens sollten bis zu seinem Inkrafttreten vorläufig angewendet werden —
Erwägungsgrund 6 32023D2205BESCHLUSS (GASP) 2023/2205 DES RATES vom 25. September 2023 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung sowie den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Rechtsstellung der Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Moldau (EUPM Moldova)
Das Abkommen sollte bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden —