Erwägungsgrund 4 32018D2007
Am 22. November 2018 vereinbarte das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“), dass der Operation Atalanta gestattet werden sollte, Informationen — einschließlich personenbezogener Daten, die gemäß dem bestehenden Rechtsrahmen im Laufe ihrer Operationen zur Bekämpfung der Seeräuberei über andere illegale Tätigkeiten als die Seeräuberei gesammelt werden — an Interpol und Europol weiterzugeben, während das Mandat der Operation Atalanta unverändert bleibt.