Erwägungsgrund 5 32018D2007
Das PSK vereinbarte ferner, dass eine Bestimmung über das auf die Weitergabe personenbezogener Daten in diesem Zusammenhang anzuwendende Recht in die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP aufgenommen werden sollte.
Das PSK vereinbarte ferner, dass eine Bestimmung über das auf die Weitergabe personenbezogener Daten in diesem Zusammenhang anzuwendende Recht in die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP aufgenommen werden sollte.