Erwägungsgrund 2 32018D2009
Der Rat hat am 17. Juli 2017 den Beschluss (GASP) 2017/1342 erlassen, mit dem das Mandat der EUBAM Libyen bis zum 31. Dezember 2018 verlängert und ein finanzieller Bezugsrahmen bis zum 30. November 2017 festgelegt wurde.
Der Rat hat am 17. Juli 2017 den Beschluss (GASP) 2017/1342 erlassen, mit dem das Mandat der EUBAM Libyen bis zum 31. Dezember 2018 verlängert und ein finanzieller Bezugsrahmen bis zum 30. November 2017 festgelegt wurde.