Erwägungsgrund 3 32018D2009
Der Rat hat am 20. November 2017 den Beschluss (GASP) 2017/2162 erlassen, mit dem ein finanzieller Bezugsrahmen bis zum 31. Dezember 2018 festgelegt wurde.
Der Rat hat am 20. November 2017 den Beschluss (GASP) 2017/2162 erlassen, mit dem ein finanzieller Bezugsrahmen bis zum 31. Dezember 2018 festgelegt wurde.