Erwägungsgrund 3 32018D2012
Der VN-Sicherheitsrat hat beschlossen, dass die mit der Resolution 2146 (2014) des VN-Sicherheitsrates erteilten Genehmigungen und verhängten Maßnahmen auf Schiffe anzuwenden sind, die Erdöl, darunter Rohöl und raffinierte Erdölerzeugnisse, laden, befördern oder entladen, das unerlaubt aus Libyen ausgeführt wurde oder dessen unerlaubte Ausfuhr aus Libyen versucht wurde.