Erwägungsgrund 4 32018D2020
Am 16. Oktober 2018 legten die rumänischen Behörden einen Bericht über die zur Umsetzung der Empfehlung des Rates vom 22. Juni 2018 getroffenen Maßnahmen vor. In diesem Bericht bekräftigten die Behörden, dass sie für 2018 weiterhin das Ziel eines Gesamtdefizits von 2,96 % des BIP verfolgen. Für 2019 streben die Behörden ein Defizit von 2,38 % des BIP an. Neue Maßnahmen für 2018 werden in dem Bericht nicht genannt. Für das Jahr 2019 wird im Bericht die Eindämmung der Ausgaben für Arbeitnehmerentgelte, Waren und Dienstleistungen projiziert, ohne dass dies jedoch durch hinreichend detaillierte und beschlossene oder zumindest glaubhaft angekündigte Maßnahmen untermauert würde. Auf der Einnahmenseite werden die Verlängerung bereits bestehender Maßnahmen sowie einige Maßnahmen zur Erhöhung der Steuerdisziplin genannt. Insgesamt bleiben die haushaltspolitischen Auswirkungen der genannten Maßnahmen hinter den Anforderungen der Empfehlung des Rates vom 22. Juni 2018 zurück.