Erwägungsgrund 5 32018D2020
Im Jahr 2018 wird das Wachstum der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben nach der Herbstprognose 2018 der Kommission 11,3 % betragen und damit deutlich über dem Ausgabenrichtwert von 3,3 % liegen. Der strukturelle Saldo dürfte im Jahr 2018 mit 3,3 % des BIP weitgehend stabil bleiben. Beide Werte deuten demnach auf die Gefahr einer Abweichung von der empfohlenen Anpassung hin. Der Ausgabenrichtwert deutet auf eine Abweichung von 2,3 % des BIP hin. Der strukturelle Saldo, der eine niedrigere Abweichung von 0,8 % des BIP aufweist, bestätigt diese Deutung. Ein deutlich höherer BIP-Deflator sowie eine gegenüber dem mittelfristigen Durchschnitt, der dem Ausgabenrichtwert zugrunde liegt, vergleichsweise höhere Punktschätzung für das potenzielle BIP-Wachstum wirken sich hierbei positiv auf den strukturellen Saldo aus. Dies wird zum Teil durch die Auswirkungen einer Erhöhung der öffentlichen Investitionen ausgeglichen, die im Ausgabenrichtwert geglättet wird. Die Gesamtbewertung bestätigt daher die erhebliche Abweichung von der vom Rat empfohlenen Anpassung.