Erwägungsgrund 2 32018D2028
Angesichts dieser festgestellten erheblichen Abweichung richtete der Rat am 22. Juni 2018 die Empfehlung an Ungarn, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben im Jahr 2018 2,8 % nicht überschreitet, was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 1,0 % des BIP entsprechen würde. Er empfahl Ungarn, sämtliche unerwarteten Einnahmen zum Defizitabbau zu nutzen, während Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen eine dauerhafte und wachstumsfreundliche Verbesserung des gesamtstaatlichen strukturellen Saldos gewährleisten sollten. Der Rat setzte Ungarn die Frist, bis zum 15. Oktober 2018 einen Bericht über die zur Umsetzung dieser Empfehlung getroffenen Maßnahmen vorzulegen.