Erwägungsgrund 5 32018D2028
Im Jahr 2018 dürfte das Wachstum der Staatsausgaben ohne Anrechnung diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen und einmaliger Maßnahmen nach der Herbstprognose 2018 der Kommission 7,0 % betragen und damit deutlich über dem empfohlenen Richtwert für die Wachstumsrate von 2,8 % liegen; dies entspräche einer Abweichung von 1,6 % des BIP. Mit einem voraussichtlichen Rückgang von 0,4 % des BIP wird der strukturelle Saldo die empfohlene Verbesserung von 1,0 % des BIP nicht erreichen, was einer Abweichung von 1,4 % des BIP entsprechen würde. Beide Werte weisen demnach auf eine erhebliche Abweichung von der empfohlenen Anpassung hin. Der Ausgabenrichtwert wird durch drei Faktoren negativ beeinflusst, und zwar durch unerwartet niedrige Werte für das mittelfristige Potenzialwachstum und den BIP-Deflator, die dem Ausgabenrichtwert zugrunde liegen, sowie durch indirekte Mehreinnahmen aus bestimmten Maßnahmen. Nach der Bereinigung um diese Faktoren spiegelt der Ausgabenrichtwert die Konsolidierungsanstrengungen angemessen wider und deutet weiter auf eine Abweichung hin. Die Bewertung des strukturellen Saldos führt zu einem ähnlichen Ergebnis. Zwar wird der strukturelle Saldo durch Einnahmenausfälle belastet, zum Teil wird er jedoch durch die Auswirkungen einer höheren Punktschätzung für das potenzielle BIP-Wachstum gegenüber dem mittelfristigen Durchschnitt, der dem Ausgabenrichtwert zugrunde liegt, wieder ausgeglichen. Die Gesamtbewertung bestätigt demnach eine erhebliche Abweichung von der empfohlenen Anpassung.