Erwägungsgrund 3 32018D2078
Am 5. Juli 2018 hat der Rat den Beschluss 2014/512/GASP bis zum 31. Januar 2019 verlängert, um die Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk einer weiteren Bewertung unterziehen zu können.
Am 5. Juli 2018 hat der Rat den Beschluss 2014/512/GASP bis zum 31. Januar 2019 verlängert, um die Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk einer weiteren Bewertung unterziehen zu können.