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Die Standardkriterien und die Mindestbonitätsanforderungen zur Bestimmung der Notenbankfähigkeit von marktfähigen Sicherheiten als Sicherheiten für geldpolitische Geschäfte des Eurosystems sind in der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60), insbesondere in Artikel 59 und Teil 4 Titel II, festgelegt.
Gemäß Artikel 18.1 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank können die Europäische Zentralbank (EZB) und die…
Die Mindestanforderungen des Eurosystems für die Bonitätsschwellenwerte gemäß der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60), insbesondere gemäß Artikel 59 und Teil…
Die Mindestanforderungen des Eurosystems für die Bonitätsschwellenwerte gemäß der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60), insbesondere gemäß Artikel 59 und Teil…
Gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60) kann der EZB-Rat die Instrumente, Anforderungen, Zulassungskriterien und Verfahren für die…
In Abweichung von Artikel 59 Absatz 5 der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60) sind nur Bonitätsbeurteilungen von externen Ratingagenturen, die in den…
Abweichend von den Bonitätsanforderungen des Eurosystems für marktfähige Sicherheiten sieht Artikel 8 Absatz 2 der Leitlinie EZB/2014/31 vor, dass die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.