Art. 1 Abs. 1 32020D0214BESCHLUSS (GASP) 2020/214 DES RATES vom 17. Februar 2020 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus
Dieser Beschluss gilt bis zum 28. Februar 2021.
Art. 1 Abs. 1 32019D0325BESCHLUSS (GASP) 2019/325 DES RATES vom 25. Februar 2019 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus
Dieser Beschluss gilt bis zum 28. Februar 2020.
Art. 5 32014D0119BESCHLUSS 2014/119/GASP DES RATES vom 5. März 2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Dieser Beschluss gilt bis zum 6. März 2027 . Dieser…
Art. 1 Nr. 1 32022D0411BESCHLUSS (GASP) 2022/411 DES RATES vom 10. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Artikel 6 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 15. September 2022.“
Art. 10 32022D0266BESCHLUSS (GASP) 2022/266 DES RATES vom 23. Februar 2022 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Dieser Beschluss gilt bis zum 24. Februar 2027 . Dieser…