Erwägungsgrund 2 32018D0224
Der Rat hat unter Berücksichtigung der politischen Entwicklungen in Simbabwe eine Überprüfung des Beschlusses 2011/101/GASP durchgeführt. Angesichts der Anzahl und der Bedeutung der Unwägbarkeiten, die mit dem derzeitigen Übergang nach dem Führungswechsel im Dezember 2017 verbunden sind, ist der Rat der Ansicht, dass die restriktiven Maßnahmen weiterhin gelten sollten, bis die Lage klarer geworden ist.