Art. 1 Nr. 1 32024D1250BESCHLUSS (GASP) 2024/1250 DES RATES vom 26. April 2024 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma
Artikel 12 erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 30. April 2025. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird verlängert oder gegebenenfalls…
Art. 1 Abs. null 32014D0728BESCHLUSS 2014/728/GASP DES RATES vom 20. Oktober 2014 zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea
„(2) Dieser Beschluss gilt bis 27. Oktober 2015. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung…
Art. 1 Nr. 1 32021D1966BESCHLUSS (GASP) 2021/1966 DES RATES vom 11. November 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1894 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer
Artikel 8 erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 12. November 2022 und wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder…
Art. 9 Abs. 1 32023D2135BESCHLUSS (GASP) 2023/2135 DES RATES vom 9. Oktober 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben
Dieser Beschluss gilt bis zum 10. Oktober 2026 . Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der…
Art. 1 Nr. 1 32018D0333BESCHLUSS (GASP) 2018/333 DES RATES vom 5. März 2018 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Artikel 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 6. März 2019.“