Erwägungsgrund 2 32018D0280
Nach einer Überprüfung jenes Beschlusses sollten die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus bis zum 28. Februar 2019 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung jenes Beschlusses sollten die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus bis zum 28. Februar 2019 verlängert werden.