Erwägungsgrund 6 32018D0293
Die Einträge zu drei Personen und einer Einrichtung, die vom VN-Sicherheitsrat benannt und in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 aufgenommen wurden, sollten aus der Liste der vom Rat selbst benannten Personen und Einrichtungen gemäß Anhang II des genannten Beschlusses gestrichen werden.