Art. 2 32018D0201BESCHLUSS (EU) 2018/201 DES RATES vom 23. Januar 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Union in dem — durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan zur Erleichterung der Visaerteilung eingesetzten — Gemischten Visaerleichterungsausschuss zur Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32018D0015BESCHLUSS (EU) 2018/15 DES RATES vom 18. Dezember 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs XXI (Statistik) des EWR-Abkommens
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32018D1211BESCHLUSS (EU) 2018/1211 DES RATES vom 16. Juli 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Protokolls zur Änderung des Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen), durch das dem Königreich Marokko der Beitritt ermöglicht wird (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32018D0817BESCHLUSS (EU) 2018/817 DES RATES vom 22. Mai 2018 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung von Anhang IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens (EMIR — Rechtsakte der Stufe 2)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32018D1730BESCHLUSS (EU) 2018/1730 DES RATES vom 12. November 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der zweiten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Zusammenhang mit der gemäß Artikel 10 Absätze 2 und 3 des Übereinkommens vorgesehenen Annahme von Richtlinien zur umweltgerechten Zwischenlagerung von Quecksilber, das kein Quecksilberabfall ist, zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32018D0226BESCHLUSS (GASP) 2018/226 DES RATES vom 15. Februar 2018 zur Änderung des Beschlusses 2012/389/GASP über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der Kapazitäten in Somalia (EUCAP Somalia)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.