Erwägungsgrund 2 32018D0343
Gemäß Artikel XII des Abkommens tritt dieses an dem Tag in Kraft, an dem beide Vertragsparteien einander schriftlich mitgeteilt haben, dass ihre jeweiligen für das Inkrafttreten erforderlichen internen Verfahren abgeschlossen sind. Das Abkommen wird zunächst für fünf Jahre geschlossen und kann im Einvernehmen beider Vertragsparteien nach einer Bewertung im vorletzten Jahr jedes Fünfjahreszeitraums verlängert werden.