Erwägungsgrund 4 32018D0343
In ihrem Briefwechsel vom 14. November 2016 und 5. Januar 2017 bekräftigten die Vertragsparteien ihr Interesse an einer Verlängerung des Abkommens um weitere fünf Jahre.
In ihrem Briefwechsel vom 14. November 2016 und 5. Januar 2017 bekräftigten die Vertragsparteien ihr Interesse an einer Verlängerung des Abkommens um weitere fünf Jahre.