Beschluss (Euratom) 2018/386 des Rates vom 16. Oktober 2017 über die Zustimmung zum Abschluss — durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Nach Artikel 6 Absatz 2 der Akte über den Beitritt Kroatiens wird dem Beitritt der Republik Kroatien zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits (im Folgenden „Abkommen“), durch den Abschluss eines Protokolls zu dem Abkommen zugestimmt.
Erwägungsgrund 1 32018D0386
Erwägungsgrund 1 32018D0386Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen