Erwägungsgrund 4 32018D0386
Im Hinblick auf die Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Union und der Mitgliedstaaten fallen, sind die Unterzeichnung und der Abschluss des Protokolls Gegenstand eines getrennten Verfahrens —
Im Hinblick auf die Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Union und der Mitgliedstaaten fallen, sind die Unterzeichnung und der Abschluss des Protokolls Gegenstand eines getrennten Verfahrens —