Erwägungsgrund 10 32019D0041BESCHLUSS (EU) 2019/41 DES RATES vom 3. Dezember 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im — mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzten — Assoziationsausschuss zu einer Änderung des Protokolls Nr. 3 zu dem genannten Abkommen über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist
Der vorliegende Beschluss sollte für einen begrenzten Zeitraum gültig sein, der ausreichend bemessen ist, um Anreize für zusätzliche Investitionen und die…
Erwägungsgrund 19 32018D1927BESCHLUSS (EU) 2018/1927 DER KOMMISSION vom 5. Dezember 2018 zur Festlegung interner Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Europäische Kommission im Bereich des Wettbewerbs im Hinblick auf die Unterrichtung der betroffenen Personen und die Beschränkung bestimmter Rechte
Dieser Beschluss wird für die Zwecke des Artikels 25 der Verordnung (EU) 2018/1725 erlassen und sollte zum selben Zeitpunkt wie die Verordnung in Kraft treten,…
Erwägungsgrund 5 32016D1857BESCHLUSS (EU) 2016/1857 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Oktober 2016 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Finnlands — EGF/2016/001 FI/Microsoft)
Damit bis der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Zeitpunkt seines Erlasses gelten —
Art. 8 Abs. 1 32018D1544BESCHLUSS (GASP) 2018/1544 DES RATES vom 15. Oktober 2018 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen
Dieser Beschluss gilt bis zum 16. Oktober 2026. Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft.
Art. 2 32006D0449BESCHLUSS DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES EUJUST LEX/1/2006 vom 13. Juni 2006 zur Verlängerung des Mandats des Leiters der integrierten Mission der Europäischen Union zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit in Irak, EUJUST LEX (2006/449/GASP)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam. Er gilt bis zum Ende der integrierten Mission der Europäischen Union zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit…
Art. 4 Abs. 2 32010D0573BESCHLUSS 2010/573/GASP DES RATES vom 27. September 2010 betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Oktober 2026 . Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung…