Erwägungsgrund 3 32018D0402Es sollte eine beratende Gruppe eingesetzt werden, um die Kommission im Hinblick auf eine zügige Einrichtung und die künftige Arbeitsweise der Europäischen…
Art. 1 32009D0705BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 14. September 2009 zur Einsetzung einer Europäischen beratenden Verbrauchergruppe (2009/705/EG)
Es wird eine Europäische beratende Verbrauchergruppe (nachstehend „Gruppe“ genannt) eingesetzt.
Art. 2 32018D0402Aufgaben
Die Gruppe berät und unterstützt die Kommission (GD Beschäftigung, Soziales und Integration) im Hinblick auf eine zügige Einrichtung und die künftige…
Art. 1 Abs. 1 32019R1149Mit dieser Verordnung wird die Europäische Arbeitsbehörde (im Folgenden „Behörde“) errichtet.
Art. 5 Abs. 1 32018D0402Arbeitsweise
Die Gruppe wird auf Ersuchen der Kommission (GD Beschäftigung, Soziales und Integration) tätig und handelt im Einklang mit den horizontalen Bestimmungen .