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Am 13. März 2018 hat die Kommission vorgeschlagen, eine Europäische Arbeitsbehörde einzurichten, die die Mitgliedstaaten und die Kommission dabei unterstützt, Einzelpersonen und Arbeitgebern den Zugang zu Informationen über ihre Rechte und Pflichten sowie zu einschlägigen Diensten in Fällen grenzüberschreitender beruflicher Mobilität zu erleichtern, die die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung des einschlägigen Unionsrechts fördert und die bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten oder Störungen des Arbeitsmarktes vermittelt bzw. zur Lösungsfindung beiträgt.
Die Gruppe sollte insbesondere im Hinblick auf die Zusammenarbeit in den Bereichen grenzüberschreitende Arbeitskräftemobilität und Koordinierung der Systeme der…
Es sollte eine beratende Gruppe eingesetzt werden, um die Kommission im Hinblick auf eine zügige Einrichtung und die künftige Arbeitsweise der Europäischen…
Als Beitrag zur Stärkung der Fairness im und des Vertrauens in den Binnenmarkt sollte eine Europäische Arbeitsbehörde (im Folgenden „Behörde“) errichtet werden.…
In seiner Rede zur Lage der Union 2017 hat Präsident Juncker die Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde vorgeschlagen, die für ein höheres Maß an…
Meinungsaustausch und Ermittlung von bewährten Verfahren und Beispielen guter Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität und der…
Die Europäische Arbeitsbehörde, in deren Tätigkeitsbereich gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.