Erwägungsgrund 2 32018D0402
Am 13. März 2018 hat die Kommission vorgeschlagen, eine Europäische Arbeitsbehörde einzurichten, die die Mitgliedstaaten und die Kommission dabei unterstützt, Einzelpersonen und Arbeitgebern den Zugang zu Informationen über ihre Rechte und Pflichten sowie zu einschlägigen Diensten in Fällen grenzüberschreitender beruflicher Mobilität zu erleichtern, die die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung des einschlägigen Unionsrechts fördert und die bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten oder Störungen des Arbeitsmarktes vermittelt bzw. zur Lösungsfindung beiträgt.