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Die Entscheidung K(2010) 6050 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2018 aufgehoben. Artikel 6 Absatz 1 der genannten Entscheidung ist jedoch für die gemäß der genannten Entscheidung gewährte Beihilfe auch im Jahr 2017 weiterhin gültig.
Die Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2023 aufgehoben. Sie gilt jedoch weiterhin für Beihilfeanträge, die sich auf vor dem 1. Januar…
Die Entscheidung K(2010) 6050 sollte daher mit Wirkung vom 1. Januar 2018 aufgehoben werden. Es ist angemessen, Übergangsmaßnahmen für die Berichterstattung…
Der Beschluss (EU) 2018/672 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2022 aufgehoben. Artikel 4 des genannten Beschlusses gilt jedoch bis zum 1. Juni 2022.
Der Beschluss Nr. 994/2012/EU wird mit Wirkung zum 2. Mai 2017 aufgehoben.
Die Entscheidung 2008/164/EG wird mit Wirkung vom 1. Januar 2015 aufgehoben. Sie gilt jedoch weiterhin für
Die Entscheidung 2008/217/EG und der Beschluss 2011/275/EU werden mit Wirkung vom 1. Januar 2015 aufgehoben. Sie gelten jedoch weiterhin für
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.