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Der Beschluss (EU) 2018/479 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2023 aufgehoben. Artikel 4 Absatz 2 des genannten Beschlusses gilt jedoch weiterhin für die gemäß dem genannten Beschluss im Zeitraum 2018-2022 gewährte Beihilfe.
Die Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2023 aufgehoben. Sie gilt jedoch weiterhin für Beihilfeanträge, die sich auf vor dem 1. Januar…
Der Beschluss (EU) 2018/672 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2022 aufgehoben. Artikel 4 des genannten Beschlusses gilt jedoch bis zum 1. Juni 2022.
Die Entscheidung K(2010) 6050 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2018 aufgehoben. Artikel 6 Absatz 1 der genannten Entscheidung ist jedoch für die gemäß der…
Der Beschluss 2013/767/EU wird mit Wirkung vom 1. Januar 2023 aufgehoben.
Der Beschluss (EU) 2022/366 wird mit Wirkung vom 4. Februar 2023 aufgehoben.
Der Beschluss 2013/743/EU wird mit Wirkung vom 1. Januar 2021 aufgehoben.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.