Erwägungsgrund 4 32018D0051
Nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung innerhalb der Ausgabenobergrenze der Rubrik 4 (Europa in der Welt) ist es notwendig, das Flexibilitätsinstrument zur Ergänzung der verfügbaren Finanzmittel des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2017 über die Obergrenzen der Rubrik 4 hinaus mit 275000000 EUR in Anspruch zu nehmen, um die Finanzmittel für den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) bereitzustellen. Dieser Betrag umfasst in den Vorjahren verfallene Beträge des Solidaritätsfonds der Europäischen Union und des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, die gemäß Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 für das Flexibilitätsinstrument bereitgestellt werden.