Erwägungsgrund 1 32018D0539
Gemäß dem Beschluss (EU) 2017/1792 des Rates wurde das Bilaterale Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Aufsichtsmaßnahmen für die Versicherung und die Rückversicherung (im Folgenden „Abkommen“) vorbehaltlich seines späteren Abschlusses am 22. September 2017 unterzeichnet.