Erwägungsgrund 2 32018D0539
Der Abschluss des Abkommens wird die Rechtssicherheit bei der Anwendung des Regulierungsrahmens für Versicherer und Rückversicherer in der Union und den Vereinigten Staaten von Amerika erhöhen sowie den Schutz der Versicherungsnehmer und anderen Verbraucher durch die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden beim Austausch von Informationen stärken.